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Checkliste zur Gründung eines Cannabis Social Clubs (CSC) in Deutschland

Einleitung

Im Folgenden findest du eine umfassende Checkliste mit allen wichtigen Schritten, Dokumenten und Konzepten, um einen CSC rechtskonform zu gründen. Beachte, dass sich einige Details je nach Bundesland unterscheiden können – diese haben wir jeweils hervorgehoben. Halte dich immer an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und plane genügend Zeit für jedes Teilprojekt ein.

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Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung – sie ist ein praxisnaher Leitfaden zur Orientierung.

1. Vereinsgründung und Grundvoraussetzungen

Bevor ein CSC eine Anbaulizenz beantragen kann, muss er als eingetragener Verein (e.V.) gegründet sein. Plane für die Gründung und Eintragung des Vereins etwa 4–8 Wochen ein (abhängig vom Registergericht). Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Mindestens 7 Gründungsmitglieder: Stelle sicher, dass mindestens sieben volljährige Personen den Verein gründen – das ist gesetzlich für die Eintragung als e.V. erforderlich.

  • Vereinsname mit „e.V." und Sitz: Wählt einen Vereinsnamen und gebt die Rechtsform eingetragener Verein (e.V.) im Namen an. Legt zudem die Vereinsadresse (Sitz) fest und tragt sie in den Vereinsdokumenten ein.

  • Vereinszweck klar definieren: Formuliert den Zweck des Vereins in der Satzung eng gemäß Gesetz: ausschließlich der gemeinschaftliche Eigenanbau von Cannabis und die Abgabe des angebauten Cannabis an Mitglieder (für deren Eigenkonsum), sowie die Produktion und Weitergabe von Saatgut/Stecklingen an Mitglieder, Nicht-Mitglieder oder andere Anbauvereine. Andere Aktivitäten sind nicht vorgesehen. Gewinne dürft ihr nicht ausschütten, der Verein soll nicht gewerblich arbeiten.

  • Gründungsversammlung und Protokoll: Haltet eine Gründungs-Mitgliederversammlung ab, in der die Satzung verabschiedet und der Vorstand gewählt wird. Dokumentiert den Beschluss zur Vereinsgründung in einem Protokoll. Dieses Gründungsprotokoll, die Satzung und die Liste der Vorstandsmitglieder werden für die Eintragung beim Vereinsregister benötigt. Jede spätere Satzungsänderung während des Eintragungsverfahrens muss ebenfalls durch eine Mitgliederversammlung beschlossen und protokolliert werden.

  • Eintragung ins Vereinsregister: Reicht Satzung und Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht (Vereinsregister) ein. Erst mit Eintragung erhaltet ihr den Zusatz "e.V." offiziell und der Verein wird rechtsfähig. Ohne Eintragung keine Anbaulizenz – die behördliche Lizenz darf nur an eingetragene Vereine erteilt werden.

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Verzichtet darauf, den Verein als gemeinnützig anerkennen lassen zu wollen. Aufgrund des Vereinszwecks (Cannabisanbau und -abgabe) ist eine Gemeinnützigkeit hier nicht realistisch und auch nicht erforderlich.

2. Satzung und Vereinsordnung

Die Satzung ist das Kernstück eures Vereins und muss alle wichtigen organisatorischen und rechtlichen Regelungen enthalten. Nehmt folgende Punkte in die Satzung auf (sofern relevant), um den gesetzlichen Vorgaben für Cannabis-Anbauvereine zu entsprechen:

  • Geschäftsjahr und interne Strukturen: Definiert, was euer Geschäftsjahr ist (z. B. Kalenderjahr). Legt fest, wie oft Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen stattfinden sollen (z. B. jährlich, vierteljährlich). Bestimmt die grundsätzliche Zusammensetzung des Vorstands (Vorsitz, Stellvertretung, Schatzmeister etc.) und die Kassenprüfer.

  • Stimmberechtigung und Mitgliedertypen: Überlegt euch, wie ihr Stimmrechte verteilt. Um z.B. feindliche Übernahmen durch externe Gruppen zu verhindern, kann man in der Satzung festlegen, dass Vorstandsmitglieder ein verstärktes Stimmrecht haben, oder zwischen ordentlichen (stimmberechtigten) Mitgliedern und Fördermitgliedern ohne Stimmrecht unterscheiden. Solche Sonderregelungen müssen aber stets mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sein. Falls ihr so etwas einführt, definiert auch den Prozess, was passiert, wenn ein Mitglied den Status wechselt oder den Verein verlässt.

  • Mitgliedszahl und -dauer begrenzen: Legt in der Satzung fest, dass die Mitgliederzahl auf 500 begrenzt ist. Dies ist die gesetzliche Obergrenze für CSCs (ihr dürft auch freiwillig eine kleinere Maximalzahl festschreiben, aber nicht mehr als 500). Außerdem muss eine Mindestmitgliedschaftsdauer von 3 Monaten vorgesehen sein – d.h. Austritte sind frühestens nach drei Monaten möglich, um „Cannabis-Tourismus" vorzubeugen.

  • Mitgliedsalter und -kriterien: Bestimmt das Mindestalter für den Vereinsbeitritt – gesetzlich mindestens 18 Jahre. Ihr solltet auch festhalten, dass Mitglieder ihren Wohnsitz seit mindestens 6 Monaten in Deutschland haben müssen (diese Vorgabe ergibt sich aus dem Gesetz, um grenzüberschreitenden Zustrom zu verhindern). Außerdem solltet ihr klarstellen, dass jedes Mitglied nur in einem Cannabis-Anbauverein Mitglied sein darf (Mehrfachmitgliedschaften sind gesetzlich untersagt) – wie ihr das überprüft, kommt im Aufnahmeprozess (siehe unten).

  • Vereinsauflösung: Nehmt eine Klausel auf, was mit dem Vereinsvermögen geschieht, falls der Verein einmal aufgelöst wird. Üblich ist z.B. die Übertragung an eine gemeinnützige Organisation oder die öffentliche Hand, da eine Auszahlung an Mitglieder problematisch ist.

  • Weitere Ordnungen: Überlegt, ob ihr neben der Satzung zusätzliche Vereinsordnungen braucht (z.B. Beitragsordnung, Hausordnung, Aufnahmeordnung). Diese können Details regeln, ohne die Satzung zu überfrachten. In der Satzung kann stehen, dass es solche Ordnungen gibt und wie sie beschlossen werden. Beispielsweise könnt ihr die genauen Mitgliedsbeiträge in eine Beitragsordnung auslagern.

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Einige der operativen Prozesse (Qualitätssicherung, Abgabe, etc.) müssen zwar umgesetzt werden, aber nicht jedes Detail gehört in die Satzung. Vieles kann im internen Qualitäts- oder Vereinshandbuch dokumentiert werden. Die Satzung sollte die Rahmenbedingungen setzen, während ausführliche Prozessbeschreibungen auch außerhalb der Satzung gepflegt werden können.

3. Mitgliedermanagement und Aufnahmeverfahren

Ein klar geregelter Aufnahmeprozess und transparentes Mitgliedermanagement sind entscheidend. Damit stellt ihr sicher, dass nur zulässige Personen Mitglied werden und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

  • Aufnahmevoraussetzungen prüfen: Entwickelt einen Prozess, um bei Beitrittsanfragen eine Selbstauskunft der Interessenten einzuholen, dass sie nicht bereits Mitglied in einem anderen Anbauverein sind. Lasst euch zudem bestätigen, dass der Wohnsitz in Deutschland liegt. Mitglieder müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben – wenn jemand später ins Ausland verzieht, definiert, dass die Mitgliedschaft dann enden muss.

  • Mindestalter durchsetzen: Stellt sicher, dass Unter-18-Jährige keine Möglichkeit haben, Mitglied zu werden. Verifiziert das Alter mittels Ausweiskopie oder bei persönlicher Übergabe der ersten Cannabisblüten. Plant Prozesse, um Fehler auszuschließen – z.B. eine zweite Person kontrolliert die Altersverifikation.

  • Mitgliedsdaten erheben: Legt fest, welche personenbezogenen Daten im Aufnahmeantrag erhoben werden. Üblich und erforderlich sind vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie Kontaktdaten (E-Mail, Telefon). Diese Daten braucht ihr, um z.B. Wohnort und Alter zu prüfen. Überlegt auch, wie ihr Alter und Wohnsitz belegt (z.B. durch Ausweis, Meldebescheinigung – das kann notfalls auch erst bei der ersten Cannabis-Abgabe überprüft werden).

  • Informationspflichten gegenüber Interessenten: Stellt neue Mitglieder schon vor Beitritt alle wichtigen Dokumente zur Verfügung. Dazu gehören mindestens die Satzung, ggf. die Beitragsordnung, eine Datenschutzerklärung und ein Impressum. Die Interessenten müssen wissen, worauf sie sich einlassen.

  • Aufnahmegebühr (optional): Überlegt, ob ihr eine einmalige Aufnahmegebühr erhebt. Falls ja, definiert die Höhe und wie diese eingezogen wird (z.B. mit dem ersten Mitgliedsbeitrag). Wichtig ist, dass Zahlungswege bereitstehen (Konto, Bargeld, elektronische Zahlungsmittel) und transparent ist, wofür diese Gebühr verwendet wird.

  • Von Anwärter zum Vollmitglied: Legt fest, ab wann ein neuer Anwärter als aktives Mitglied gilt und Cannabis beziehen darf – z.B. erst nach Zahlung des ersten Beitrags und einer Einweisung. Definiert, welche Schritte ein Interessent durchlaufen muss, bevor er alle Mitgliederrechte erhält.

  • Entscheidung über Aufnahmen: Bestimmt, wer letztlich über die Aufnahme entscheidet (meist der Vorstand). Praktisch kann man z.B. im Vorstandsbeschluss neue Mitglieder bestätigen.

  • Datenverwaltung und Aufbewahrung: Richtet ein System ein, um Mitgliedsdaten sicher zu verwalten. Denkt auch an gesetzliche Aufbewahrungsfristen: Antragsdokumente sollten 3 Jahre nach Antragstellung aufbewahrt werden, Mitgliederdaten 5 Jahre nach Austritt. Dies dient der Nachverfolgbarkeit und ist in der Regel Teil eurer Datenschutzregelung.

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Cannanas unterstützt euch dabei euren Anmeldprozess zu digitalisieren und auf eure Bedürfnisse anzupassen. Schaut dazu gerne in unseren ausführlichen Hilfeartikel

4. Finanzen und Mitgliedsbeiträge

Finanzielle Solidität und Transparenz sind für einen CSC essenziell – zumal Gewinnerzielung verboten ist. Der Betrieb muss sich aus Mitgliedsbeiträgen selbst tragen, ohne Gewinnüberschüsse an Mitglieder auszuschütten. Folgende Punkte gehören auf eure finanzielle Checkliste:

  • Kostendeckendes Finanzierungskonzept: Erstellt einen Finanzplan für euren Club. Alle Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen dürfen ausschließlich der Kostendeckung des Vereins und der Cannabis-Produktion dienen – Gewinn machen ist nicht erlaubt. Eventuelle Überschüsse könnt ihr nur in Rücklagen stecken (für schlechte Ernten, Anschaffungen etc.), nicht ausschütten.

  • Mitgliedsbeiträge und Paketmodelle: Legt die Beitragshöhe und Abrechnungszeiträume fest. Hier könnt ihr kreativ werden, solange es fair und gesundheitlich verantwortbar ist. Zum Beispiel könnt ihr pauschale Monatsbeiträge definieren, die bestimmte Mengen an Cannabis (Freimengen) abdecken, oder ein Guthaben-Punkte-System einführen. Achtet darauf, dass die Beitragsstruktur keinen Anreiz zum höheren Konsum bietet (keine Rabatte für große Mengen). Beiträge könnten monatlich, quartalsweise oder jährlich gezahlt werden – definiert, was möglich ist.

  • Preisgestaltung für Saatgut/Stecklinge: Falls euer CSC auch Cannabissamen oder Stecklinge abgibt, erstellt hierfür einen kleinen Preiskatalog. Denkt daran: an Nicht-Mitglieder dürft ihr nur Samen/Stecklinge abgeben (max. 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Person und Monat). Der Verkauf von konsumfähigem Cannabis an Nicht-Mitglieder ist verboten.

  • Zahlungsabwicklung und -methoden: Überlegt euch, wie die Beiträge eingezogen werden. Dauerauftrag, Lastschrift, Barzahlung? Legt Zahlungsziele fest (z.B. bis zum 3. Werktag des Monats) und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Wichtig ist auch, wer das kontrolliert – hierfür bietet es sich an, einen Schatzmeister im Vorstand zu haben. Viele Banken verlangen sogar einen benannten Schatzmeister, bevor sie ein Konto für den Verein eröffnen.

  • Vereinskonto eröffnen: Richtet unbedingt ein separates Vereinskonto ein, sobald der Verein eingetragen ist. Darüber wickelt ihr alle Zahlungen ab. Rechnet damit, dass manche Banken nach Unterlagen zum Vereinszweck fragen – hier müsst ihr transparent machen, dass ihr ein legaler CSC nach dem neuen Gesetz seid.

  • Säumnisse und Mahnwesen: Definiert in euren Ordnungen, was passiert, wenn Mitglieder nicht zahlen. Zum Beispiel eine Zahlungserinnerung nach 2 Wochen, dann Mahnung, letztlich evtl. Ruhen der Mitgliedschaft oder Vereinsausschluss bei längeren Zahlungsrückständen. Legt auch fest, wie lange ein Mitglied maximal im Rückstand sein darf, bevor Maßnahmen ergriffen werden.

  • Austritte und Kündigungen: Bestimmt die Kündigungsfristen und -gründe. Ordentliche Kündigungen müssen mindestens zum Ende der 3-Monats-Mindestmitgliedschaft möglich sein. Außerordentliche Kündigungen (seitens Verein) sollten definiert sein – z.B. bei Verstoß gegen Regeln, Nichtzahlen trotz Mahnung, strafbare Handlungen etc. Hier empfiehlt sich juristischer Rat, um fair und rechtskonform vorzugehen.

  • Nachvollziehbarkeit: Führt Buch über alle Einnahmen und Ausgaben. Als Verein unterliegt ihr zwar nicht der vollen kaufmännischen Buchführung, aber Transparenz ist wichtig – gerade weil ihr nur kostendeckend arbeiten dürft. Ein solider Finanzplan mit laufender Kostenkontrolle hilft, den Mitgliedsbeitrag korrekt zu bemessen und rechtzeitig gegenzusteuern, falls Kosten (z.B. durch Sicherheitsanforderungen) steigen.

5. Standortwahl und bauliche Anforderungen

Die Wahl eures Standorts für Anbau und Abgabe ist kritisch – sowohl aus rechtlicher Sicht (Genehmigungen) als auch praktisch (Sicherheit, Nachbarn). Beachtet hierbei:

  • Zulässiger Standort: Sucht eine Immobilie, die für den Anbau geeignet ist und baurechtlich zulässig gemacht werden kann. Wichtig: Das Vereinsgelände (befriedetes Besitztum) darf sich nicht innerhalb eines Wohngebäudes oder einer Wohnung befinden. Ein CSC kann also nicht einfach in einer Privatwohnung anbauen; ihr braucht in der Regel eine getrennte Gewerbe- oder Industriefläche (z.B. Lagerhalle, Gewächshaus, abgelegener Hof).

  • Abstandsregeln einhalten: Das Gesetz schreibt vor, dass keine Anbauvereinigung in unmittelbarer Nähe zu Schulen, Kitas, Spielplätzen etc. liegen darf. Als Richtwert gilt ein Mindestabstand von 200 Metern zum Eingangsbereich solcher Einrichtungen. Prüft die Umgebung eures Wunschstandorts darauf und dokumentiert, dass ihr diese Vorgabe einhaltet.

  • Nicht mehrere CSC am selben Ort: Die Behörde kann eine Lizenz verweigern, wenn eure Anbaufläche in direkter Nähe zu einer anderen Anbauvereinigung läge oder gar im selben Gebäude-Komplex. Damit will man große „Cannabis-Plantagen" verhindern. Informiert euch also, ob es in eurer Region bereits genehmigte CSC gibt und wählt einen Standort mit ausreichend Distanz zu anderen Clubs.

  • Baurechtliche Nutzungsänderung: Prüft, ob für euren Standort eine bauliche Nutzungsänderung erforderlich ist. Wenn ihr z.B. eine ehemalige Lagerhalle nun als Cannabis-Indoorfarm nutzen wollt, ist das fast immer eine genehmigungspflichtige Änderung. Gründe sind andere Anforderungen an Lüftung, Strom, Sicherheit, Brandschutz etc. Kümmert euch frühzeitig um eine Baugenehmigung – im Zweifel müsst ihr einen Architekten einschalten, der die Pläne erstellt und den Bauantrag stellt. Ohne Genehmigung droht schlimmstenfalls die bauaufsichtliche Schließung eurer Anlage. Plant für diesen Prozess mehrere Monate ein.

  • Hallenplanung und Raumaufteilung: Erstellt einen Plan eurer Anbauanlage. Überlegt, wie viele Quadratmeter Anbaufläche ihr nutzen wollt (für den Antrag müsst ihr das angeben). Zeichnet die Räume: z.B. separate Bereiche für Pflanzenaufzucht, Blüte, Trocknung, Verarbeitung, Lager für fertiges Produkt, Lager für Vermehrungsmaterial (Samen/Stecklinge), ggf. einen Abgaberaum und Büro. Wichtig: Stellt sicher, dass von außen keine Einblicke in die Anbauflächen möglich sind (Fenster abdunkeln/zumauern). Ebenso sollte an der Fassade keine auffällige Werbung oder ein Hanfblatt-Neonschild prangen – haltet das Erscheinungsbild unauffällig.

  • Nachbarschaft und Umwelt: Falls ihr Outdoor-Flächen oder Gewächshäuser nutzt, stellt sicher, dass keine Kontamination durch benachbarte Landwirtschaft droht – etwa Pestiziddrift von Feldern. Gegebenenfalls müsst ihr Filteranlagen einplanen, um eure Pflanzen vor Schädlingsmitteln in der Luft zu schützen. Denkt auch an Geruchsneutralisation (Aktivkohlefilter in der Abluft), um Konflikte mit Anwohnern zu vermeiden.

  • Versorgungseinrichtungen: Prüft, ob die Immobilie genug Stromanschluss (hoher Verbrauch durch Lampen), Wasser und Abwasseranschluss bietet. Klärt mit einem Elektriker, ob ggf. die Elektroinstallation ausgebaut werden muss für Hochleistungsleuchten und Lüftungsanlagen. Plant einen Notstrom für kritische Systeme (z.B. Belüftung), um Ausfälle zu überbrücken – das wird zwar nicht explizit gefordert, ist aber Teil guter Planung.

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In der Planungsphase kann es sinnvoll sein, bereits Kontakt mit der zukünftig zuständigen Lizenzbehörde oder einem Berater aufzunehmen. Manche Behörden geben Hinweise, ob ein geplanter Standort grundsätzlich geeignet erscheint. Auch das lokale Bauamt könnt ihr unverbindlich fragen, wie sie die Anforderungen einschätzen – so vermeidet ihr kostspielige Fehlentscheidungen beim Standort.

6. Sicherheitskonzept

Ein umfangreiches Sicherheits- und Zugangskonzept gehört zu den Kernauflagen für die Genehmigung. Ihr müsst sicherstellen, dass Cannabis, Pflanzen und Saatgut vor dem Zugriff Unbefugter und von Jugendlichen geschützt sind. Erstellt daher ein schriftliches Sicherheitskonzept mit folgenden Punkten:

  • Geländesicherung: Falls eure Anlage freistehend ist oder ein Außengelände hat, plant einen stabilen Zaun um das Grundstück oder Gewächshaus. Das Gelände sollte nur durch gesicherte Zugänge betretbar sein.

  • Gebäudesicherheit: Rüstet alle Zugänge mit einbruchshemmenden Türen und Schlössern aus. Fenster müssen ebenfalls gegen Einbruch gesichert sein – oft ist es am effektivsten, Fenster zuzumauern oder dauerhaft zu verschließen, da professionelle Sicherheitsfenster sehr teuer sind. Ziel: niemand darf unbefugt eindringen oder etwas herausnehmen können.

  • Zutrittskontrolle: Definiert, wie Mitglieder oder Mitarbeiter Zutritt erhalten. Idealerweise gibt es ein mehrstufiges System: z.B. elektronische Zugangskarten oder PIN-Codes für den Eingangsbereich, und zusätzliche Sicherung (Schlüssel, biometrisch oder Code) für sensible Räume wie den Pflanzenraum oder das Lager. Nur autorisierte Personen dürfen Zugang zu Cannabis und Pflanzen haben. Haltet im Konzept fest, wer welche Türen öffnen darf und wie das protokolliert wird.

  • Überwachungstechnik: Implementiert ein Videoüberwachungssystem innerhalb der Anlage. Kameras sollten besonders die Anbauflächen, Zugänge und Lager im Blick haben. Legt fest, welche Bereiche aufgezeichnet werden und wie lange die Aufnahmen gespeichert bleiben. Achtet auf Datenschutz: Kameras dürfen keine öffentlichen Bereiche filmen (Straße, Nachbargrundstücke – diese Zonen muss man ausmaskieren). Schützt die Aufzeichnungen vor Fremdzugriff und speichert sie sicher, da sie ggf. als Nachweis dienen können. Denkt auch über Risiken nach (z.B. könnten Einbrecher Strom oder Netzwerkkabel kappen); ggf. sind Alarmanlage und unabhängige Stromversorgung sinnvoll.

  • Inventarsicherung: Überlegt, wie ihr das Cannabis-Lager sichert. Zusätzlich zu Türen/Schlössern kann ein Tresor oder gesicherter Schrank für das fertige Produkt dienen. Kleine Mengen Cannabis sollten nie unverschlossen herumliegen. Im Konzept müsst ihr darlegen, welche Maßnahmen gegen Diebstahl ihr trefft. In vielen Bundesländern legen die Behörden hierauf großen Wert – Berlin, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern fordern z.B. detaillierte Nachweise zum Einbruchschutz, bevor sie genehmigen.

  • Personal und Notfall: Bestimmt Verantwortliche für Sicherheit (z.B. einen Sicherheitsbeauftragten im Verein). Plant Schulungen für alle Mitglieder, die Zugang haben, damit sie Sicherheitsregeln verstehen. Legt auch einen Notfallplan an (etwa Vorgehen bei Einbruch, Alarmierung der Polizei, Information der Behörden bei Zwischenfällen).

Euer Sicherheitskonzept muss bei Antragstellung schriftlich eingereicht werden und sollte alle obigen Punkte abdecken. Rechnet damit, dass es bei der Prüfung Nachfragen geben kann – zeigt im Zweifel Fotos oder Pläne der Sicherheitsmaßnahmen.

7. Gesundheits- und Jugendschutzkonzept (Präventionskonzept)

Ein weiterer Pflichtbestandteil ist das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Dieses Dokument soll darlegen, wie euer CSC verantwortungsvoll mit Cannabis umgeht, Jugendliche schützt und Prävention betreibt. Es sollte in Zusammenarbeit mit eurem Präventionsbeauftragten (dazu gleich mehr) erstellt werden. Wichtige Inhalte:

Präventionsbeauftragter benennen

Jeder CSC muss einen Sucht- und Präventionsbeauftragten bestimmen. Diese Person (kann ein Vorstandsmitglied oder externer Experte sein) muss über nachgewiesene Kenntnisse in Suchtprävention verfügen. Für den Antrag braucht ihr Name, Anschrift, Geburtsdatum etc. dieser Person sowie Nachweise über ihre Präventions-Schulungen.

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In manchen Bundesländern (z.B. Bayern) müsst ihr bereits zur Antragstellung einen abgeschlossenen Schulungsnachweis vorlegen, sonst wird der Antrag nicht bearbeitet. In anderen Ländern reicht es zunächst, die Benennung und geplante Schulung anzugeben. Klärt die Anforderung bei eurer Landesbehörde und schickt euren Beauftragten ggf. frühzeitig zu einer anerkannten Schulung (solche Kurse wurden ab Herbst 2024 angeboten).

Inhalt des Schutzkonzepts

Erklärt ausführlich, wie ihr Jugendliche fernhaltet und Gesundheitsrisiken minimiert. Beispiele:

  • Kein Zugang für U18: Beschreibt eure Maßnahmen, um unter 18-Jährige zuverlässig auszuschließen (Altersprüfung bei Aufnahme und Abgabe, keine Veranstaltungen für Jugendliche etc.).

  • Beschränkungen für 18–21 Jährige: Legt fest, dass Mitglieder von 18–20 Jahren nur Cannabis mit max. 10 % THC-Gehalt erhalten und monatlich höchstens 30 g beziehen dürfen. Euer Abgabesystem muss das berücksichtigen (z.B. separate Produkte oder Kennzeichnung dieser Mitglieder).

  • Maximalmengen für Erwachsene: Stellt sicher, dass kein Mitglied mehr als 25 g pro Tag und 50 g pro Monat bekommt. Das sind die gesetzlichen Grenzen. In eurem System (digital oder analog) muss nachvollziehbar sein, wie viel jeder schon im laufenden Monat erhalten hat.

  • Keine öffentliche Belästigung: Verweist darauf, dass Konsum auf dem Vereinsgelände und in Sichtweite des Eingangs verboten ist. Ebenso natürlich kein Verkauf an Nicht-Mitglieder außer Samen/Stecklinge. Euer Konzept sollte deutlich machen, dass ihr keinen „Party-Club" betreibt, sondern einen verantwortungsbewussten Anbauverein.

  • Werbeverbot und Außendarstellung: Bestätigt, dass ihr keinerlei Werbung oder Sponsoring für den Club oder Cannabis macht – weder online, noch durch Schilder etc. Die Fassade bleibt neutral (siehe Standortwahl), Social-Media-Auftritte werden rein informativ sein. Dieses Werbeverbot ist gesetzlich vorgeschrieben.

  • Aufklärung und Beratung: Plant, Mitglieder aktiv über Risiken aufzuklären. Gesetzlich müsst ihr bei jeder Cannabis-Abgabe Informationsmaterial bereitstellen, das über verantwortungsvollen Konsum, Dosierung und Risiken informiert, sowie Hinweise auf Beratungs- und Therapieangebote enthält. Praktisch könnt ihr z.B. Flyer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auslegen oder eigene Merkblätter erstellen. Im Konzept beschreibt ihr, wie ihr diese Informationspflicht erfüllt.

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Cannanas stellt diesen Infozettel mit jeder Abgabe automatisch zur Verfügung und stellt Infos in der App bereit. So könnt ihr sicherstellen, dass alle Mitglieder die nötigen Informationen erhalten.

  • Zugang zum Hilfesystem: Richtet einen Prozess ein, um Mitgliedern bei Bedarf den Kontakt zu Suchtberatungsstellen zu erleichtern. Euer Präventionsbeauftragter könnte z.B. Sprechstunden anbieten oder als Ansprechpartner fungieren, der Mitglieder in Therapie vermittelt, falls nötig. Kooperationen mit lokalen Beratungsstellen sind hilfreich.

  • Schulung der Mitglieder: Erwähnt, ob ihr von Mitgliedern vor der ersten Cannabis-Ausgabe eine Art Infogespräch oder Einweisung verlangt. Einige Clubs planen verpflichtende Aufklärungstreffen für Neumitglieder, um über risikoarmen Konsum zu sprechen. Das zeigt der Behörde, dass ihr Prävention ernst nehmt.

  • Dokumentation: Haltet fest, dass alle oben genannten Maßnahmen in einem schriftlichen Konzept verankert sind und regelmäßig überprüft/aktualisiert werden. Der Präventionsbeauftragte sollte das Konzept mittragen und unterschreiben.

Das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept wird mit dem Lizenzantrag eingereicht und von der Behörde genau geprüft. Es sollte individuell auf euren Verein zugeschnitten sein und keinen Zweifel daran lassen, dass Kinder und Jugendliche absolut keinen Zugang zu Cannabis haben und dass ihr eure erwachsenen Mitglieder zu verantwortungsvollem Konsum anleitet.

8. Qualitäts- und Anbaukonzept

Neben Sicherheit und Prävention erwarten die Behörden, dass ein CSC fachkundig und hygienisch Cannabis produziert. Ein Qualitätssicherungs- und Anbaukonzept (oft im internen „Qualitätshandbuch") sollte darlegen, wie ihr gute Praxis im Anbau einhaltet und die Produktqualität kontrolliert. Checkpunkte hierfür sind:

  • Gute fachliche Praxis (GAP): Beschreibt, wie ihr nach Grundsätzen der guten landwirtschaftlichen Praxis anbaut. Dazu gehört z.B., Pflanzenschutzmittel nur im Notfall und gemäß Anleitung einzusetzen. Legt im Konzept fest, dass ihr keine verbotenen Pestizide verwendet und welche Kriterien erfüllt sein müssen, bevor überhaupt ein Mittel eingesetzt wird (z.B. Schädlingsnachweis, Dokumentation). Auch Düngereinsatz sollte sachkundig erfolgen – Mitglieder/Personal müssen entsprechend geschult sein.

  • Dokumentation aller Prozesse: Führt auf, dass alle relevanten Anbau-Prozesse schriftlich fixiert sind. Dazu zählen z.B. genaue Arbeitsanweisungen für: Aussaat/Stecklingsvermehrung, Pflege der Pflanzen, Ernte, Trocknung, Weiterverarbeitung, Verpackung, Lagerung. Auch Reinigungs- und Wartungspläne für Räume und Geräte gehören dazu. Diese Dokumente zeigen, dass euer Club professionell arbeitet und jederzeit nachweisen kann, wie das Cannabis produziert wurde.

  • Schulungssystem: Stellt sicher, dass nur geschulte Personen kritische Arbeiten durchführen (wie z.B. Umgang mit Chemikalien, Laborgeräte bedienen, Qualitätskontrolle). Implementiert ein Schulungsplan: wer schult neue Helfer, wie wird Wissen vermittelt und der Lernerfolg überprüft. Dokumentiert Schulungstermine und Teilnehmer. Die Behörde könnte solche Nachweise verlangen, um sicherzugehen, dass keine Laien gefährliche Arbeiten ausführen.

  • Produkttests und Grenzwerte: Im Gesetz sind Grenzwerte für Verunreinigungen und Höchstwerte für z.B. Schimmelpilze, Schwermetalle etc. vorgesehen (analog zu Arzneimittel-Cannabis). Listet im Konzept die relevanten Grenzwerte für eure Produkte auf (sofern verfügbar) und wie ihr sie einhaltet. Praktisch heißt das: Analysen jeder Charge auf THC/CBD-Gehalt und evtl. Kontaminanten. Plant die Entnahme von Proben aus Chargen und den Versand an ein Labor. Dokumentiert die Ergebnisse und gebt nur Cannabis an Mitglieder ab, das die Qualitätsanforderungen erfüllt.

  • Rückstellmuster und Freigabeprozess: Richtet ein System von Chargen (Produktionslosen) ein. Definiert, was in eurem Kontext eine Charge ist (z.B. Ernte einer Sorte in einem Erntezyklus). Jede Charge bekommt eine eindeutige Nummer. Legt einen Freigabeprozess fest: z.B. erst wenn die Laborergebnisse vorliegen und in Ordnung sind, wird die Charge zur Abgabe freigegeben. Bewahrt von jeder Charge ein Rückstellmuster auf (eine kleine Menge, die ihr z.B. 1 Jahr einfriert), um im Nachhinein bei Bedarf Tests wiederholen zu können. Im Konzept sollte stehen, wer die Freigabe erteilt (z.B. der Qualitätsbeauftragte).

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Cannanas unterstützt euch dabei alle Schritte nachvollziehbar zu dokumentieren und einzuhalten. Z.b. können nur analysierte Cannabis Produkte an Mitglieder ausgegeben werden. Alle relevanten Daten werden automatisch erfasst und können jederzeit eingesehen werden.

  • Trennung und Hygiene: Beschreibt Maßnahmen, um Kreuzkontaminationen zu verhindern – unterschiedliche Chargen oder Sorten dürfen sich nicht unbeabsichtigt vermischen. Beispielsweise: getrennte Behälter, Reinigung der Werkzeuge zwischen Partien, klare Beschriftung. Habt ihr einen Reinigungsplan (wer putzt was wie oft) und einen Hygieneplan für Personen (Schutzkleidung, Händedesinfektion etc.). All das sollte im Qualitätshandbuch stehen.

  • Kein Fremdstoff im Cannabis: Stellt klar, dass euer Cannabis rein bleibt – es wird also nicht mit Tabak, Nikotin, Lebensmitteln oder sonstigen Zusatzstoffen vermischt. Die Weitergabe darf laut Gesetz nur "in Reinform" erfolgen. Dieses Verbot von Streckmitteln muss nicht explizit im Antrag stehen, sollte aber durch eure Prozesse sichergestellt sein (z.B. kein Joint mit Tabak wird über den Club ausgegeben, nur reine Blüten).

Ein gut ausgearbeitetes Qualitätskonzept zeigt den Behörden, dass ihr in der Lage seid, sicheres und einwandfreies Cannabis herzustellen. In einigen Bundesländern werden Clubs dazu teils intensiv befragt oder müssen ein ausführliches Qualitätsmanagement-Handbuch vorlegen. Nehmt das Thema also ernst – es geht um Gesundheitsschutz für eure Mitglieder.

9. Antragstellung der Anbaulizenz

Habt ihr Verein, Standort und Konzepte bereit, müsst ihr die Anbauerlaubnis (Lizenz) bei der zuständigen Behörde eures Bundeslandes beantragen. Jede Landesregierung hat festgelegt, welche Behörde zuständig ist – oft ist es das Gesundheitsministerium des Landes oder nachgeordnete Stellen (z.B. Landesamt für Gesundheit, regionale Gesundheitsämter). Informiert euch auf den Webseiten der Länder über die Antragsstelle und eventuelle Leitfäden.

Der Antrag muss schriftlich (postalisch oder elektronisch) in deutscher Sprache gestellt werden und eine Reihe von Angaben und Nachweisen enthalten. Stellt sicher, dass euer Antrag folgende Informationen umfasst (gemäß § 24 Cannabisgesetz):

Erforderliche Angaben im Antrag

  • Vereins- und Kontaktdaten: Name des Vereins, Anschrift des Vereinssitzes, Telefonnummer und E-Mail.

  • Registereintrag: Gebt das zuständige Vereinsregistergericht und die Registernummer eures e.V. an. (Ohne Eintrag keine Lizenz – siehe oben.)

  • Vorstandsmitglieder: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift und Kontaktdaten aller im Register eingetragenen Vorstandsmitglieder sowie ggf. aller sonst vertretungsberechtigten Personen (z.B. Prokuristen, wenn es so etwas gäbe). Praktisch sind das meist der 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende etc. – alle, die laut Satzung den Verein nach außen vertreten dürfen. Diese Personen müssen alle Vereinsmitglieder sein.

  • Beschäftigte mit Zugang: Falls euer Verein jetzt oder künftig entgeltlich Beschäftigte hat (Angestellte, Gärtner, Wachleute), die Zugang zu Cannabis oder Pflanzenmaterial haben werden, müsst ihr auch von diesen Name, Geburtsdatum, Anschrift und Kontakt angeben. (Für rein ehrenamtliche Helfer ist das nicht ausdrücklich verlangt, aber es schadet nicht, sie intern ebenso zu dokumentieren.)

  • Führungszeugnisse und Registerauszug: Für jedes Vorstandsmitglied und jede vertretungsberechtigte Person müsst ihr ein polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs.5 BZRG sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO vorlegen.

Wichtig

Diese Dokumente dürfen bei Antragstellung höchstens 3 Monate alt sein. Plant also das Beantragen der Führungszeugnisse zeitlich so ein, dass sie frisch sind, wenn der Antrag rausgeht (Führungszeugnis erhält man auf Antrag bei der Gemeinde, es sollte direkt „zur Vorlage bei Behörden" beantragt werden, damit die spezielle Version nach §30 Abs.5 BZRG ausgestellt wird). Personen mit relevanten Vorstrafen (außer bestimmten Cannabis-Delikten, die jetzt legal wären) können von der Erlaubnis ausgeschlossen werden – prüft intern vorher, ob bei jemandem im Vorstand Problempunkte vorliegen.

  • Geplante Mitgliederzahl: Gebt an, wie viele Mitglieder euer Club voraussichtlich haben wird. Hier muss man keine 500 ansetzen, wenn man kleiner starten will. Diese Angabe dient der Behörde als Anhaltspunkt für die Größendimension eures Vereins (und evtl. für Kontingentierung, falls das Land eine Begrenzung je Kreis vorsieht – siehe unten).

  • Standortbeschreibung: Ihr müsst den Ort der Anbauanlage genau angeben: Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) und falls zutreffend Flurstücknummer, Gebäude, ggf. besondere Lagebeschreibung im Gebäude. Habt ihr mehrere getrennte Standorte (z.B. Anbau in einer anderen Gemeinde als der Ausgaberaum), gebt alle an.

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Einige Clubs erwägen, den Vereinssitz und die Produktion in verschiedene Bundesländer zu legen, um strenge Länderregelungen zu umgehen. Die Regelungen lassen grundsätzlich zu, dass Anbau- und Abgabestelle auch in unterschiedlichen Kreisen oder Ländern sein können, solange alle Standorte im Antrag genannt sind. Klärt so etwas aber unbedingt mit den Behörden ab, bevor ihr den Antrag stellt.

  • Anbaufläche und -mengen: Schätzt die Größe der Anbauflächen (in m² oder Hektar) und die zu erwartende Jahresproduktion an Cannabis. Letztere muss getrennt nach Marihuana (Blüten) und Haschisch (Harz) angegeben werden. Beispiel: „Indoor-Anbau auf 150 m², erwartete Jahresmenge ~50 kg getrocknete Blüten und ~5 kg Haschisch." Macht diese Angaben realistisch und lieber konservativ – die Behörde will sehen, dass eure geplante Produktion zur Mitgliederzahl passt (max. 50 g im Monat pro Mitglied).

  • Sicherheits- und Schutzmaßnahmen: Legt euer ganzes Sicherheitskonzept dem Antrag bei und gebt in der Antragszusammenfassung eine Übersicht der getroffenen/geplanten Maßnahmen. Stichpunkte wie „Videoüberwachung, Alarmanlage, 24h-Sicherheitsdienst, gepanzerte Türen, kein Außenwerbeschild, strikte Zutrittskontrolle, etc." können hier aufgeführt werden. Wichtig ist, dass klar wird: Das Cannabis ist bei euch so gut geschützt wie möglich vor Diebstahl und unbefugtem Zugriff.

  • Präventionsbeauftragter: Gebt erneut die Daten des Präventionsbeauftragten an und fügt Zertifikate/Bescheinigungen über seine Präventions-Schulung bei (sofern vorhanden). Wenn die Schulung noch aussteht, gebt den geplanten Termin oder die verbindliche Anmeldung an.

  • Gesundheits- und Jugendschutzkonzept: Fügt euer ausgearbeitetes Schutzkonzept als Anlage bei. Dieses Dokument ist Pflicht und wird genau gelesen werden – es sollte also mit dem Präventionsbeauftragten abgestimmt und von ihm unterschrieben sein.

Bundeslandspezifische Unterschiede

Je nach Bundesland können zusätzliche Unterlagen verlangt werden. Einige Länder haben eigene Antragsformulare oder Merkblätter, in denen weitere Nachweise aufgelistet sind – etwa eine Skizze des Lageplans, Feuerwehrpläne, Versicherungsnachweise, usw. Prüft die Webseiten eurer Landesbehörde auf solche Informationen. Beispielsweise verlangt Bayern Stand Ende 2024 den Nachweis absolvierter Präventionskurse und sehr detaillierte technische Unterlagen, bevor sie eine Genehmigung erteilen. Niedersachsen hingegen scheint mit den Standardunterlagen auszukommen und hat die meisten Genehmigungen zügig erteilt.

Bearbeitungsprozess

Nachdem der Antrag eingereicht ist, heißt es Geduld haben. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen, da die Behörde den Antrag prüft, ggf. Rückfragen stellt oder fehlende Unterlagen nachfordert. In manchen Fällen findet vor Ort eine Besichtigung statt, entweder vorab oder kurz vor Erteilung der Lizenz, um die örtlichen Gegebenheiten (Sicherheit, Abstand zu Schulen etc.) zu verifizieren. Stellt euch auch auf Nachfragen ein – etwa, dass ihr nochmal genauer eine bestimmte Maßnahme erläutern oder ergänzen müsst.

Die Lizenz (Erlaubnis) wird befristet erteilt, maximal für 7 Jahre. Ihr könnt nach 5 Jahren eine Verlängerung beantragen. Auch nach Erhalt der Lizenz müsst ihr dauerhaft die Regeln einhalten; die Behörden werden das regelmäßig kontrollieren (in Bayern z.B. bis zu viermal im Jahr gemeinsam mit der Polizei). Bei Verstößen kann die Erlaubnis widerrufen werden.

10. Länderspezifische Unterschiede und Hinweise

Die praktische Umsetzung der Cannabis-Club-Genehmigungen variiert derzeit von Bundesland zu Bundesland. Hier einige bekannte Unterschiede, die ihr berücksichtigen solltet:

Bundeslandvergleich

  • Bayern: Besonders strikte Auslegung der Vorgaben. Bis März 2025 hatte Bayern keine einzige Lizenz erteilt, trotz zahlreicher Anträge. Die Behörden verlangen u.a., dass der Präventionsbeauftragte die Schulung bereits absolviert hat, bevor der Antrag bewilligt wird. Außerdem wird wohl sehr detailliert geprüft, ob alle technischen und juristischen Hürden genommen sind. Plant hier also extra Zeit und Aufwand ein.

  • Niedersachsen: Gilt als vergleichsweise pragmatisch und führend bei den Genehmigungen – hier wurden bis Herbst 2024 bereits etwa 11 Clubs erlaubt. Die Behörden arbeiten effizient, stellen aber natürlich ebenfalls hohe Anforderungen an Sicherheit und Dokumentation. Gute Organisation und Vollständigkeit des Antrags zahlen sich aus.

  • Berlin, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern: Diese Länder waren zunächst zögerlich, jeweils mit sehr wenigen Genehmigungen. Oft bemängelt wurden dort fehlende Nachweise zum Einbruchschutz und Präventionskonzept. Erwartet auch hier intensive Prüfungen.

Weitere Besonderheiten

  • Kontingentierung: Das Gesetz erlaubt den Ländern, die Anzahl von Clubs zu begrenzen (z.B. auf einen CSC je 6.000 Einwohner pro Kreis). Bisher hat kein Land eine konkrete Quote bekannt gegeben, aber behaltet dies im Hinterkopf – in dicht besiedelten Kreisen könnte irgendwann ein Aufnahmestopp für neue CSC gelten, wenn schon viele aktiv sind.

  • Zuständigkeiten: Jedes Land hat die zuständige Behörde bestimmt – das können Landesämter oder kommunale Behörden sein. Beispielsweise ist in NRW die Bezirksregierung zuständig, in Bayern das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Erkundigt euch gezielt nach der für euch richtigen Anlaufstelle, um den Antrag nicht an die falsche Stelle zu schicken.

  • Schulungsangebote: Die Verfügbarkeit anerkannter Präventionsschulungen kann je nach Land und Zeitpunkt variieren. In einigen Ländern gab es Ende 2024 noch gar keine oder zu wenige Schulungsplätze. Dies ist ein praktisches Hindernis – ihr könnt ggf. in anderen Bundesländern Schulungen besuchen, solange das Zertifikat bundesweit anerkannt ist.

Abschließende Hinweise

Die Gründung eines Cannabis Social Clubs erfordert interdisziplinäres Know-how – Vereinsrecht, Baurecht, Sicherheitsplanung, Suchtprävention und nicht zuletzt gärtnerisches Geschick. Diese Checkliste soll euch Schritt für Schritt durch den Prozess führen. Lest euch auch das aktuelle Konsumcannabisgesetz (Cannabisgesetz) und die FAQ des Bundesgesundheitsministeriums dazu durch, um die gesetzlichen Grundlagen zu verstehen.

Scheut euch nicht, Experten hinzuzuziehen: Rechtsanwälte (für Satzung und Antrag), Architekten (für Baupläne), Sicherheitsexperten und Mediziner für das Gesundheitskonzept. Mit gründlicher Vorbereitung und etwas Geduld könnt ihr so einen erfolgreichen und legalen Cannabis Social Club in Deutschland aufbauen – viel Erfolg dabei!