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Geltende Rechtsvorschriften

Diese Seite gibt Dir einen kompakten Überblick über die wichtigsten Rechtsvorschriften für elektronische Kassensysteme in Deutschland und verlinkt auf die offiziellen Quellen. Das Cannanas Kassensystem ist auf diese Vorgaben ausgelegt – die rechtliche Beurteilung im Einzelfall obliegt aber Eurer Steuerberatung.

Keine Steuerberatung

Die Inhalte hier sind eine Orientierung, keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Klärt Sonderfälle und Auslegungsfragen mit Eurer Steuerberatung oder Eurem Finanzamt.

📜 Abgabenordnung (AO)

§ 146a AO – TSE-Pflicht

§ 146a AO verpflichtet Betreiber elektronischer Aufzeichnungssysteme dazu, eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) einzusetzen. Außerdem gilt eine Belegausgabepflicht (umgangssprachlich „Bonpflicht") und eine Meldepflicht des eingesetzten Systems beim Finanzamt.

§ 146b AO – Kassen-Nachschau

§ 146b AO regelt die Kassen-Nachschau durch Amtsträger der Finanzverwaltung. Die Prüfer:innen können unangekündigt erscheinen, Einsicht in Kassendaten nehmen und im Verlauf der Nachschau zur Außenprüfung übergehen.

📚 GoBD

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) beschreiben die allgemeinen Anforderungen an digitale Buchführung – darunter Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und die Verfahrensdokumentation.

🔐 KassenSichV (Kassensicherungsverordnung)

Die KassenSichV konkretisiert die technischen Anforderungen aus § 146a AO – also wie eine TSE technisch aufgebaut sein muss, welche Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen sind und welche Anforderungen an Belege gelten.

📦 DSFinV-K

Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) definiert das einheitliche Datenformat, in dem Kassendaten gegenüber der Finanzverwaltung bereitgestellt werden müssen – etwa bei einer Betriebsprüfung oder Kassen-Nachschau. Das Format wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht und gepflegt.

🛡️ BSI: TR-03153

Die Cloud-TSE in Cannanas nutzt ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Sicherheitsmodul nach der technischen Richtlinie BSI TR-03153.

🧭 Wie Cannanas die Vorgaben unterstützt

VorgabeCannanas-Funktion
TSE-Pflicht (§ 146a AO)Cloud-TSE, signierte Belege im Tab „TSE-Exporte"
BelegausgabepflichtBeleg-Anzeige je Transaktion (Aktion „Beleg")
Kassenmeldepflicht (§ 146a Abs. 4 AO)Menü „Kassenmeldung exportieren" – PDF für das Finanzamt
Verfahrensdokumentation (GoBD)Menü „Verfahrensdokumentation" – PDF inklusive Eurer Konfiguration und Betriebsanhang
KassenSichV / DSFinV-KDSFinV-K-konforme Geschäftsvorfälle und Periodenexporte
AufbewahrungspflichtDaten verbleiben in Cannanas; ergänzende Exporte über Buchungen/Guthaben/Kontingente/DATEV
Kassen-Nachschau (§ 146b AO)Prüfmappe aus Kassenabschluss, TSE-Export, Kassenmeldung und Verfahrensdokumentation

Siehe auch