Geltende Rechtsvorschriften
Diese Seite gibt Dir einen kompakten Überblick über die wichtigsten Rechtsvorschriften für elektronische Kassensysteme in Deutschland und verlinkt auf die offiziellen Quellen. Das Cannanas Kassensystem ist auf diese Vorgaben ausgelegt – die rechtliche Beurteilung im Einzelfall obliegt aber Eurer Steuerberatung.
Die Inhalte hier sind eine Orientierung, keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Klärt Sonderfälle und Auslegungsfragen mit Eurer Steuerberatung oder Eurem Finanzamt.
📜 Abgabenordnung (AO)
§ 146a AO – TSE-Pflicht
§ 146a AO verpflichtet Betreiber elektronischer Aufzeichnungssysteme dazu, eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) einzusetzen. Außerdem gilt eine Belegausgabepflicht (umgangssprachlich „Bonpflicht") und eine Meldepflicht des eingesetzten Systems beim Finanzamt.
- Gesetzestext: § 146a AO im Gesetzestext
§ 146b AO – Kassen-Nachschau
§ 146b AO regelt die Kassen-Nachschau durch Amtsträger der Finanzverwaltung. Die Prüfer:innen können unangekündigt erscheinen, Einsicht in Kassendaten nehmen und im Verlauf der Nachschau zur Außenprüfung übergehen.
- Gesetzestext: § 146b AO im Gesetzestext
📚 GoBD
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) beschreiben die allgemeinen Anforderungen an digitale Buchführung – darunter Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und die Verfahrensdokumentation.
- BMF-Schreiben (Stand 11.03.2024): GoBD – BMF-Schreiben
🔐 KassenSichV (Kassensicherungsverordnung)
Die KassenSichV konkretisiert die technischen Anforderungen aus § 146a AO – also wie eine TSE technisch aufgebaut sein muss, welche Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen sind und welche Anforderungen an Belege gelten.
- Verordnungstext: KassenSichV im Gesetzestext
📦 DSFinV-K
Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) definiert das einheitliche Datenformat, in dem Kassendaten gegenüber der Finanzverwaltung bereitgestellt werden müssen – etwa bei einer Betriebsprüfung oder Kassen-Nachschau. Das Format wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht und gepflegt.
- BZSt-Übersicht: DSFinV-K beim BZSt
🛡️ BSI: TR-03153
Die Cloud-TSE in Cannanas nutzt ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Sicherheitsmodul nach der technischen Richtlinie BSI TR-03153.
- BSI-Übersicht: BSI TR-03153 beim BSI
🧭 Wie Cannanas die Vorgaben unterstützt
| Vorgabe | Cannanas-Funktion |
|---|---|
| TSE-Pflicht (§ 146a AO) | Cloud-TSE, signierte Belege im Tab „TSE-Exporte" |
| Belegausgabepflicht | Beleg-Anzeige je Transaktion (Aktion „Beleg") |
| Kassenmeldepflicht (§ 146a Abs. 4 AO) | Menü „Kassenmeldung exportieren" – PDF für das Finanzamt |
| Verfahrensdokumentation (GoBD) | Menü „Verfahrensdokumentation" – PDF inklusive Eurer Konfiguration und Betriebsanhang |
| KassenSichV / DSFinV-K | DSFinV-K-konforme Geschäftsvorfälle und Periodenexporte |
| Aufbewahrungspflicht | Daten verbleiben in Cannanas; ergänzende Exporte über Buchungen/Guthaben/Kontingente/DATEV |
| Kassen-Nachschau (§ 146b AO) | Prüfmappe aus Kassenabschluss, TSE-Export, Kassenmeldung und Verfahrensdokumentation |
Siehe auch
- Vorbereitung – Konfiguration und Klärungsfragen mit der Steuerberatung.
- Geschäftsvorfälle – DSFinV-K-Geschäftsvorfälle in Cannanas.
- Kassenabschluss und Exporte – Kassenmeldung, Verfahrensdokumentation und TSE-Exporte herunterladen.
- Kasse schließen – Geldtransit vs. Auszahlung sauber abgrenzen.
- Kassensystem – Überblick – Cloud-TSE und Funktionsüberblick.
- Support kontaktieren – Bei Fragen rund um Konfiguration und Pre-Go-Live-Einstellungen.